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48-Stunden-Service

Kurze Bearbeitungszeiten sind unabdingbar im modernen Geschäftsalltag. Darum werden Ihre Anfragen bei uns innerhalb von 48 Stunden bearbeitet.

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Termingarantie

Ihre Zeit ist kostbar, deshalb werden Sie bei Terminen in unserer Kanzlei nie länger als 15 Minuten warten - garantiert.

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Beratung vor Ort

Gerne können wir Sie auch vor Ort beraten. Bei einem Besuch in Ihrem Unternehmen oder bei Ihnen privat können viele Dinge schnell und unkompliziert erledigt werden.
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Verspätetes Christkind beim SOS Kinderdorf Altmünster 27.12.2010

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Kinderdorf im Dinoland 9.1.2010

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Steuernews Januar 2012

Wichtige Termine 2012 im Überblick

Zitierweise: kursiv: Neu 2012 Ab 1. Jänner Verpflichtung zur Führung von Einzelaufzeichnungen für Bareinnahmen und –ausgaben bei Überschreitung der Umsatzgrenze in 2010...

Sonderausgaben bei beschränkt Steuerpflichtigen - erforderlicher Inlandsbezug

Gemäß § 102 Abs. 2 EStG sind bei der Veranlagung beschränkt Steuerpflichtiger (das sind Personen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich)...

Treu und Glauben bei kürzerer Nutzungsdauer?

Bei außerbetrieblichen Vermietungseinkünften gilt nach § 16 Abs. 1 Z 8 lit e EStG die gesetzliche Vermutung einer jährlichen Abschreibung von 1,5% der Bemessungsgrundlage...