Kurze Bearbeitungszeiten sind unabdingbar im modernen Geschäftsalltag. Darum werden Ihre Anfragen bei uns innerhalb von 48 Stunden bearbeitet.
Ihre Zeit ist kostbar, deshalb werden Sie bei Terminen in unserer Kanzlei nie länger als 15 Minuten warten - garantiert.
Gerne können wir Sie auch vor Ort beraten. Bei einem Besuch in Ihrem Unternehmen oder bei Ihnen privat können viele Dinge schnell und unkompliziert erledigt werden.
DETAILS >>>


Zitierweise: kursiv: Neu 2012 Ab 1. Jänner Verpflichtung zur Führung von Einzelaufzeichnungen für Bareinnahmen und –ausgaben bei Überschreitung der Umsatzgrenze in 2010...
Gemäß § 102 Abs. 2 EStG sind bei der Veranlagung beschränkt Steuerpflichtiger (das sind Personen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich)...
Bei außerbetrieblichen Vermietungseinkünften gilt nach § 16 Abs. 1 Z 8 lit e EStG die gesetzliche Vermutung einer jährlichen Abschreibung von 1,5% der Bemessungsgrundlage...