Was bedeutet Gewinnfreibetrag und was ist ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag?
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Ist der Unternehmer eine natürliche Person oder Mitunternehmer einer Personengesellschaft, steht ihm für bestimmte Einkunftsarten ein Gewinnfreibetrag von bis zu € 45.350,00 zu. Der Gewinnfreibetrag kürzt die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer. Für die Berechnung des Gewinnfreibetrags ist grundsätzlich der tarifmäßig zu versteuernde Gewinn heranzuziehen. Der Gewinnfreibetrag besteht aus einem Grundfreibetrag (13 % vom Gewinn bis € 30,000,00, also maximal € 3.900,00) und einem investitionsbedingten Freibetrag. Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag steht nur zu, wenn der Gewinn (zum Teil) investiert wird, und zwar in bestimmte abnutzbare Wirtschaftsgüter mit Mindestnutzungsdauer von vier Jahren oder Wohnbauanleihen.
Stand: 24.01.2017
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