Progressiver Staffeltarif: So wird der Steuersatz ermittelt.
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Die Einkommenssteuer ist in Österreich in der Regel progressiv gestaltet. Bestimmt wird der Steuertarif wie auch der Steuersatz vom Gesetzgeber. Der Steuertarif in Österreich wird als progressiver Staffeltarif auf das Einkommen angewendet.
Grenzsteuertarife ab 2016 sind:
- 25 % ab € 11.001,00,
- 35 % ab €18.001,00,
- 42 % ab € 31.001,00,
- 48 % ab € 60.001,00,
- 50 % ab € 90.001,00 und
- 55 % ab 1 Mio. €.
Der Grenzsteuersatz gibt an, mit welcher prozentuellen Steuerbelastung jede weitere Erhöhung des Einkommens verbunden ist. Steuerabsetzbeträge werden noch von der Tarifsteuer abgezogen. Damit vermindert sich die Steuer selbst, nicht jedoch die Bemessungsgrundlage.
Beispiele für Steuerabsetzbeträge: Alleinverdienerabsetzbetrag, Alleinerzieherabsetzbetrag, Kinderabsetzbetrag, Unterhaltabsetzbetrag, Verkehrsabsetzbetrag, Pensionistenabsetzbetrag.
Stand: 18.03.2019
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