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Steuerberater in Linz
Steuernews für Klienten
Dezember 2020

Steuern bei Zinsersparnis aus Gehaltsvorschüssen

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Für die Zinsersparnis eines unverzinslichen Gehaltsvorschusses oder Arbeitgeberdarlehens ist laut aktuellem Erlass des BMF auch in 2021 (wie in 2020) ein Sachbezug in Höhe von 0,5 % p.a. des aushaftenden Kapitals anzusetzen. Falls ein niedrigerer Zinssatz bei der Berechnung der Zinsen zur Anwendung kommt, ist die Differenz zum Referenzzinssatz zu versteuern. Allerdings besteht ein Freibetrag in Höhe von € 7.300,00, sodass nur vom übersteigenden Betrag ein Sachbezug zu ermitteln ist.

Stand: 24. November 2020

Bild: alphaspirit - Fotolia.com

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Tax Consult Steuerberatungs- und Wirtschaftstreuhandgesellschaft m.b.H.
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